Monatsbericht – April 2022

Konsultation zu geografischen Angaben

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Am 31. März 2022 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Verordnung zu geografischen Angaben in der Europäischen Union für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und zu Qualitätsregelungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse vorgelegt. Die Frist für Rückmeldungen zu diesem Vorschlag ist der 8. Juni. Dies ist der letzte Schritt eines Konsultationsverfahrens, das im Oktober 2020 begonnen hat. Hauptstreitpunkt ist die Übertragung einiger Aufgaben an das EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum).

In der gesamten EU gibt es 3.207 Produkte mit geschützten geografischen Angaben, die einen Verkaufswert von 74,76 Mrd. € und einen Anteil von 15,5 % an den gesamten Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU haben. Im Durchschnitt ist der Verkaufswert eines Erzeugnisses mit einem geschützten Namen doppelt so hoch wie der Verkaufswert eines vergleichbaren Produkts ohne Zertifizierung. Die Verbraucher sind bereit, mehr Geld für authentische Produkte auszugeben.

Die EU-Kommission möchte folgende Ziele erreichen:

  • besserer Schutz von geografischen Angaben im Internet, insbesondere beim Verkauf über Online-Plattformen, Schutz vor Eintragung wider Treu und Glauben und Verwendung von geografischen Angaben im System für Domänennamen;
  • mehr Nachhaltigkeit dadurch, dass Erzeuger ihre Maßnahmen zur Stärkung der sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Nachhaltigkeit in ihren Produktspezifikationen hervorheben können;
  • Stärkung von Erzeugervereinigungen bei der Verwaltung, Durchsetzung und Weiterentwicklung ihrer geografischen Angaben, indem sie Zugang zu den für die Bekämpfung von Produktfälschungen zuständigen Behörden und Zollbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten erhalten;
  • verkürztes und vereinfachtes Eintragungsverfahren, bei dem die verschiedenen technischen und verfahrenstechnischen Vorschriften für geografische Angaben zusammengeführt werden, sodass es künftig ein einheitliches Verfahren für die Eintragung geografischer Angaben gibt – unabhängig davon, ob die Antragsteller innerhalb oder außerhalb der EU ansässig sind.

Einige Interessenträger sind besorgt über die von der EU-Kommission geplante Übertragung einiger Aufgaben an das EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum). Ihrer Meinung nach sollte die GD AGRI der Kommission (Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) allein zuständig bleiben. Ferner sind sie der Auffassung, dass Erzeugervereinigungen gestärkt werden müssen. Nach Meinung der Vertreter einiger Mitgliedstaaten sollten Anforderungen an die Nachhaltigkeit freiwillig sein. Zur Berücksichtigung der Besonderheiten sollte der neue Rahmen eine Aktualisierung der bestehenden Vorschriften für amtliche Kontrollen vorsehen.

Im Verordnungsentwurf ist vorgeschlagen, dass „grüne Kriterien“ nicht verbindlich gemacht werden sollten und dass das EUIPO die Kommission nur „technisch unterstützen“ sollte.