Monatsbericht – April 2022

Europäische Kommission präsentiert neuen Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte

Else - Else.Groen@IndependentRetailEurope.eu - +32 2 732 46 60

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Im Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte geht es um die Produktgestaltung, die für bis zu 80 % der Umweltauswirkungen eines Produkts während seines Lebenszyklus maßgeblich ist. Darin sind neue Anforderungen vorgesehen, damit Produkte nachhaltiger und zuverlässiger sind, damit sie wiederverwendet, nachgerüstet und repariert, leichter gewartet, aufgearbeitet und recycelt werden können, und energie- und ressourceneffizient sind. Zudem sorgen produktspezifische Informationsanforderungen dafür, dass die Verbraucher die Umweltauswirkungen beim Kauf klar erkennen können. Alle unter die Verordnung fallenden Produkte werden digitale Produktpässe haben.

In zweifacher Hinsicht wird der bestehende Ökodesign-Rahmen mit dem Kommissionsvorschlag erweitert:

  • Erstens soll der Rahmen ein möglichst breites Spektrum von Produkten abdecken, die nach Feststellung der Kommission eine hohe Umweltbelastung darstellen und Verbesserungsmöglichkeiten bieten. Dies gilt für Produktkategorien wie Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen, Waschmittel, Anstrichmittel oder Schmierstoffe sowie für Zwischenprodukte, wie Eisen, Stahl und Aluminium. Sie können geeignete Kandidaten für den ersten Arbeitsplan sein.
  • Zweitens möchte die Kommission den Geltungsbereich der Anforderungen ausweiten, die von Produkten zu erfüllen sind. Sie möchte Mindestkriterien nicht nur für die Energieeffizienz, sondern auch für die Kreislaufwirtschaft und eine allgemeine Verringerung des Umwelt- und Klimafußabdrucks von Produkten festlegen. Dadurch hofft sie, die Energie- und Ressourcenunabhängigkeit zu erhöhen und die Umweltverschmutzung einzudämmen.

Alle unter die Verordnung fallenden Produkte müssen einen digitalen Produktpass haben. Bei der Erstellung produktspezifischer Vorschriften soll auch festgelegt werden, welche Informationen in diese Pässe aufzunehmen sind. Dazu gehören u. a. Informationen wie der ökologische Fußabdruck eines Produkts, nützliche Informationen für das Recycling, der Rezyklatanteil eines bestimmten Materials oder Informationen über die Lieferkette.

Die vorgeschlagene Verordnung gibt einen Rahmen für die Festlegung von Vorschriften auf Produktebene in einer zweiten Phase vor – durch delegierte Rechtsakte nach Produkt bzw. Produktgruppe.

Insgesamt gesehen befürworten wir das ehrgeizige Ziel der Kommission, die Umweltleistung von Produkten zu verbessern. Wir sind allerdings besorgt, wie die Aufnahme neuer Kriterien in den Rahmen der EU-Produktpolitik umgesetzt werden soll. Bei Umweltprüfungen und -bewertungen, wie etwa nach der PEF- und OEF-Methode, haben wir viele Schwierigkeiten festgestellt. Dabei können selbst kleine Unterschiede zwischen Produkten, sogar zwischen Produkten der gleichen Kategorie, zu großen Unterschieden bei der Bewertung der Umweltleistung eines Produkts führen – häufig sogar ungerechtfertigterweise. Die Kommission hat eine 8-wöchige Frist für Rückmeldungen gestartet. Sie werden bald ein Rundschreiben mit der dringenden Bitte um Ihre Stellungnahme zu diesem wichtigen Thema erhalten!