18.03.2022

Rundschreiben 14/2022 – EU Konsultation zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter – Bitte um Rückmeldung bis 15. April 2022

Alexis - Alexis.Waravka@IndependentRetailEurope.eu - +32 2 739 60 92

Die Europäische Kommission führt derzeit eine Konsultation zur Eignung des Mehrwertsteuersystems für das digitale Zeitalter durch. Im Rahmen dieser Konsultation stellt sie Fragen zu (i) den MwSt-Meldepflichten und der elektronischen Rechnungsstellung, (ii) der mehrwertsteuerlichen Behandlung der „Plattformwirtschaft“ und (iii) der Nutzung einer einzigen Anlaufstelle für die einheitliche MwSt-Registrierung in der EU (was insbesondere für Einzelhändler mit grenzüberschreitendem Online-Verkauf von Bedeutung ist). Wir bitten unsere Mitglieder, uns ihre Stellungnahme zu unserem Antwortentwurf bis zum 15. April 2022 zuzusenden.

Inhalt der EU-Konsultation zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Im Rahmen dieser Konsultation möchte die Europäische Kommission in Erfahrung bringen, ob das MwSt-System für das digitale Zeitalter geeignet ist. Angesichts der Komplexität des EU-Mehrwertsteuersystems (wodurch es für Unternehmen zunehmend aufwändiger und zudem betrugsanfällig ist) ist die Konsultation Teil breit angelegter Überlegungen. Sie haben zum Ziel, die Einhaltung der Vorschriften für Unternehmen zu erleichtern, die Betrugssicherheit zu erhöhen und die Struktur des Mehrwertsteuersystems anzupassen, um von den neuesten digitalen und technologischen Entwicklungen zu profitieren.

Im Rahmen dieser Überlegungen erstreckt sich die Konsultation auf folgende Bereiche:

  • die mögliche Modernisierung der MwSt-Meldepflichten und Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung
  • die notwendige Anpassung der mehrwertsteuerlichen Behandlung der „Plattformwirtschaft“ und
  • die notwendige Erleichterung der MwSt-Registrierung und Einhaltung der Vorschriften, wie u. a. durch eine Überarbeitung der bestehenden Vorschriften für die Registrierung gebietsfremder Steuerzahler, die einzige Anlaufstelle (OSS; One-Stop-Shop) und die einzige Anlaufstelle für die Einfuhr (IOSS; Import One-Stop-Shop). Die einheitliche MwSt-Registrierung in der EU ist ein laufender Prozess, der im Zusammenhang mit den seit den am 1. Juli 2021 für den elektronischen Handel eingeführten Änderungen steht und daher einer Bewertung bedarf.

Antwort auf die Konsultation – Bitte um Rückmeldung bis 15. April 2022

In unserem Antwortentwurf zum Fragebogen der EU-Konsultation:

  • weisen wir darauf hin, dass der fragmentierte Rechtsrahmen für die Einführung digitaler Meldepflichten in allen Mitgliedstaaten unnötige Belastungen, Kosten und Hindernisse für Einzelhändler verursacht, die reduziert werden sollten;
  • befürworten wir auf EU-Ebene notwendige Maßnahmen zur Minimierung der Notwendigkeit für Einzelhändler, mehrere MwSt-Registrierungen in der EU zu besitzen (d. h. die vorhandene einzige Anlaufstelle (OSS) zu erweitern);
  • befürworten wir weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr (IOSS), um das MwSt-Betrugsrisiko weiter zu reduzieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen innerhalb und außerhalb der EU ansässigen Einzelhändlern für den Online-Verkauf zu schaffen.

Um eine vollständigere Antwort auf die Konsultation geben zu können, sind wir jedoch auf zusätzliche Informationen unserer Mitglieder zu bestimmten Aspekten angewiesen. Daher bitten wir unsere Mitglieder, uns ihre Rückmeldungen zu folgenden Aspekten bis spätestens zum 15. April 2022 zuzusenden:

  • Ihre Stellungnahme zu den im Antwortentwurf bereits genannten Antworten und den Kommentaren am Rand;
  • Ihre Stellungnahme dazu, ob Sie eine Harmonisierung der digitalen MwSt-Meldepflichten in der EU befürworten würden;
  • Feedback zu Ihren Erfahrungen mit der einzigen MwSt-Anlaufstelle (für grenzüberschreitende Online-Verkäufe innerhalb der EU) und dazu, ob die EU zusätzliche Maßnahmen ergreifen sollte, um die Notwendigkeit zu minimieren, dass Einzelhändler mehrere MwSt-Registrierungen in der EU besitzen müssen;
  • Ihre Stellungnahme dazu, ob die jetzige einzige Anlaufstelle für die Einfuhr (IOOS) ihrer Meinung Defizite/Lücken aufweist, die nicht in der EU ansässigen Einzelhändlern den Online-Verkauf ohne Einhaltung ihrer MwSt-/ Zollmeldepflichten ermöglicht;
  • Ihre Stellungnahme dazu, ob Sie – im Hinblick auf den Teil des Fragebogens zur Plattformwirtschaft – die Gefahr sehen, dass die geschlossenen Plattformen, die von Verbundgruppen selbständiger Einzelhändler für den Online-Verkauf ihrer Mitglieder betrieben werden, für mehrwertsteuerliche Zwecke als „fiktive Lieferanten“ angesehen werden könnten (z. B. wenn sie Verbrauchern Dienstleistungen verkaufen) und welche Auswirkungen dies hätte.